TRAINING
UMGANG MIT EINSATZMITTEL ZUR NOTWEHR (EzN)
⇒ Taktisches Einsatztraining für Fachkräfte der privaten Sicherheitswirtschaft
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Eine wichtige Kompetenz von Fachkräften der privaten Sicherheitswirtschaft ist das taktische Vorgehen unter Berücksichtigung der Eigensicherung, vor allem in den Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Personenverkehrs, der City-Streifen sowie in den Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr, da man dort einen unmittelbaren Kontakt mit Randgruppen und gewaltbereiten Störern hat.
An gefährlichen Einsatzorten gehören dadurch immer mehr Einsatzmittel zur Notwehr (EzN) wie z.B. der Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA), das Reizstoffsprühgerät (RSG) genauso wie auch Handfesselsysteme (HFS) zur Ausrüstung der Sicherheitskräfte. Aufgrund der Besonderheiten in der privaten Sicherheitswirtschaft haben wir daher für die einsatzbezogene taktische Fortbildung von Sicherheitskräften ein gänzlich eigenes Fortbildungskonzept entwickelt und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz.
Dieser ganzheitliche Ansatz berücksichtigt die Verbindung und Automatisierung der Erarbeitung von Lösungsansätzen nach dem deeskalierenden Einsatzmodell VAN, der rechtlichen Beurteilung des Übungssachverhaltes und dem Erlernen, Umsetzen und Automatisieren der Eingriffs- und Eigensicherungstechniken unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. |
Unsere Lehrgänge vermitteln komprimierte Kenntnisse in Deeskalation, Eigensicherung, Einsatztaktik, aber notwendigerweise auch in Eingriffstechniken im Umgang mit Einsatzmitteln zur Notwehr (EzN) wie dem Reizstoffsprühgerät (RSG) oder dem Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA) genauso wie auch an Handfesselsysteme (HFS).
Die Teilnehmenden werden nach Abschluss der jeweiligen Seminarblöcke in der Lage sein, Einsätze unter Einbeziehung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte sowie unter Beachtung der Einsatzziele und aller wesentlichen Gesichtspunkte der Eigensicherung zu planen und umzusetzen.
Sie werden darüber hinaus in der Lage sein, Einsatzsituationen hinsichtlich der jeweiligen Gefährdungslage einzuschätzen, um letztlich vor Ort folgerichtige Entscheidungen treffen zu können.
Im Zuge unseres ganzheitlichen Ansatzes unterstützen wir den jeweiligen Unternehmer als Auftraggeber ebenfalls bestmöglich bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verantwortung im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden.
Gleichzeitig wird das Risiko von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen im Sinne der §§ 823, 831 BGB bei durchzuführenden Maßnahmen minimiert, da die Sicherheitsdienstkräfte auch als Verrichtungsgehilfen nachweislich ordnungsgemäß in der praktischen Zwangsanwendung sowie an den entsprechenden Einsatzmitteln zur Notwehr (EzN) genauso wie auch an Handfesselsystemen (HFS) ausgebildet werden.
Für Unternehmen
Speziell nach den Bedürfnissen und Anforderungen von Wach- und Sicherheitsunternehmen und hauseigenen Sicherheitsabteilungen von Konzernen, können wir individuelle Ausbildungskonzepte erstellen. Dabei können unsere Ausbilder auf Wunsch bundesweit In-House bei den Unternehmen zur Umsetzung der jeweils angeforderten Lehrgänge eingesetzt werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Für Behörden
Für Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden, die im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit mit Ordnungs- und Vollzugsaufgaben betraut sind, bieten wir individuelle Aus- und Fortbildungskonzepte für den Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) an.
Bitte klicken Sie hier, damit Sie zu unseren individuellen Schulungsangeboten für Behörden gelangen.
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Umgang mit Einsatzmittel zur Notwehr (EzN)
⇒ Taktisches Einsatztraining für Fachkräfte der privaten Sicherheitswirtschaft
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Eine wichtige Kompetenz von Fachkräften der privaten Sicherheitswirtschaft ist das taktische Vorgehen unter Berücksichtigung der Eigensicherung, vor allem in den Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Personenverkehrs, der City-Streifen sowie in den Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr, da man dort einen unmittelbaren Kontakt mit Randgruppen und gewaltbereiten Störern hat.
An gefährlichen Einsatzorten gehören dadurch immer mehr Einsatzmittel zur Notwehr (EzN) wie z.B. der Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA), das Reizstoffsprühgerät (RSG) genauso wie auch Handfesselsysteme (HFS) zur Ausrüstung der Sicherheitskräfte. Aufgrund der Besonderheiten in der privaten Sicherheitswirtschaft haben wir daher für die einsatzbezogene taktische Fortbildung von Sicherheitskräften ein gänzlich eigenes Fortbildungskonzept entwickelt und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz.
Dieser ganzheitliche Ansatz berücksichtigt die Verbindung und Automatisierung der Erarbeitung von Lösungsansätzen nach dem deeskalierenden Einsatzmodell VAN, der rechtlichen Beurteilung des Übungssachverhaltes und dem Erlernen, Umsetzen und Automatisieren der Eingriffs- und Eigensicherungstechniken unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. |
Unsere Lehrgänge vermitteln komprimierte Kenntnisse in Deeskalation, Eigensicherung, Einsatztaktik, aber notwendigerweise auch in Eingriffstechniken im Umgang mit Einsatzmitteln zur Notwehr (EzN) wie dem Reizstoffsprühgerät (RSG) oder dem Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA) genauso wie auch an Handfesselsysteme (HFS).
Die Teilnehmenden werden nach Abschluss der jeweiligen Seminarblöcke in der Lage sein, Einsätze unter Einbeziehung sämtlicher rechtlicher Gesichtspunkte sowie unter Beachtung der Einsatzziele und aller wesentlichen Gesichtspunkte der Eigensicherung zu planen und umzusetzen.
Sie werden darüber hinaus in der Lage sein, Einsatzsituationen hinsichtlich der jeweiligen Gefährdungslage einzuschätzen, um letztlich vor Ort folgerichtige Entscheidungen treffen zu können.
Im Zuge unseres ganzheitlichen Ansatzes unterstützen wir den jeweiligen Unternehmer als Auftraggeber ebenfalls bestmöglich bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verantwortung im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitenden.
Gleichzeitig wird das Risiko von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlungen im Sinne der §§ 823, 831 BGB bei durchzuführenden Maßnahmen minimiert, da die Sicherheitsdienstkräfte auch als Verrichtungsgehilfen nachweislich ordnungsgemäß in der praktischen Zwangsanwendung sowie an den entsprechenden Einsatzmitteln zur Notwehr (EzN) genauso wie auch an Handfesselsystemen (HFS) ausgebildet werden.
Für Unternehmen
Speziell nach den Bedürfnissen und Anforderungen von Wach- und Sicherheitsunternehmen und hauseigenen Sicherheitsabteilungen von Konzernen, können wir individuelle Ausbildungskonzepte erstellen. Dabei können unsere Ausbilder auf Wunsch bundesweit In-House bei den Unternehmen zur Umsetzung der jeweils angeforderten Lehrgänge eingesetzt werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Für Behörden
Für Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden, die im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit mit Ordnungs- und Vollzugsaufgaben betraut sind, bieten wir individuelle Aus- und Fortbildungskonzepte für den Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) an.
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