TRAINING
EINSATZTRAINER*INNEN-TRAININGSPROGRAMM (E-TP)
⇒ des Ausbildungsmoduls „Taktisches Einsatztraining“
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Einsatztrainer*innen sind dafür verantwortlich, Bedienstete von Sicherheitsbehörden durch konzipierte Einsatztrainings darauf vorzubereiten, komplexe Einsatzsituationen bis hin zu lebensbedrohlichen Einsatzlagen zu bewältigen.
Dabei müssen die Einsatztrainer*innen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen.
Dieser ganzheitliche Ansatz muss die Verbindung und Automatisierung der Erarbeitung von Lösungsansätzen nach dem deeskalierenden Einsatzmodell, der rechtlichen Beurteilung des Übungssachverhaltes und des Erlernens, Umsetzens und Automatisierens der Eingriffs- und Eigensicherungstechniken unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigen.
Für Behörden bieten wir ein individuelles Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramm (E-TP) für Führungs- und Einsatzmittel (FEM) an. Dieses Programm können wir bundesweit Inhouse durchführen.
Unser Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramm (E-TP) besteht aus folgenden Lehrgängen:
– Einsatz des RedMan XP-Instruktor-Vollschutzanzuges (RedMan XP-IV)
– Einsatztrainer*in für Handfesselsystemen (HFS)
– Einsatztrainer*in für das Reizstoffsprühgerät (RSG)
– Einsatztrainer*in für den Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA)
– Einsatztrainer*in für den Einsatzmehrzweckstock, ausziehbar (EMS-A)
Diese Lehrgänge können individuell je nach Bedürfnissen der jeweiligen Behörde gebucht werden.
Zertifikate
Für jeden Lehrgang des „Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramms (E-TP)“ erhalten die Teilnehmenden, ein Zertifikat über die Inhalte, die Dauer, das Datum und den Ort des Lehrgangs. Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren ist eine Re-Zertifizierung des/der jeweiligen Einsatztrainer*in notwendig.
Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial
Der Auftraggeber erhält von uns zu jedem Lehrgang, für den wir Einsatztrainer*innen innerhalb seiner Behörde fortbilden, ein Manual, Verlaufspläne, PowerPoint-Präsentationen sowie ggf. Prüfungsordnungen (die Prüfungsordnungen sind für die Durchführung der Lehrgänge „Umgang mit dem Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA)“ und „Umgang mit dem „Einsatzmehrzweckstock ausziehbar (EMS-A)“ für Anwender notwendig) zur späteren eigenständigen Durchführung der behördeninternen Trainings.
Durchführung von Qualitätskontrollen
Im Rahmen der Qualitätssicherung bieten wir Ihnen ebenfalls die Evaluierung der seitens Ihrer Einsatztrainer*innen durchgeführten Trainings an. Diese Qualitätsprüfungen sollen gewährleisten, dass Ihre Einsatztrainer*innen die Qualitätsstandards aus den jeweiligen Manualen und Verlaufsplänen zielführend umsetzen. Insofern raten wir dringend an, Bewerber, die als Einsatztrainer*innen fortgebildet und zertifiziert werden sollen, streng nach Eignung, Leistung und Befähigung auszuwählen.
Teilnahmevoraussetzungen
Wegen des hohen Verletzungspotenzials, gerade beim Einsatz von sowie auch beim Training mit Führungs- und Einsatzmitteln (FEM), wie dem Reizstoffsprühgerät, den Handfesselsystemen und dem Schlagstock, ist ein sorgfältiger Umgang sowie regelmäßige fachspezifische Schulungen, unter strenger Beachtung der Unfallverhütung zwingend notwendig. Insofern raten wir dringend an, Bewerber, die als Einsatztrainer*innen fortgebildet und zertifiziert werden sollen, streng nach Eignung, Leistung und Befähigung auszuwählen.
Die Teilnehmenden müssen körperlich uneingeschränkt in der Lage sein, auf einem hohen Level die physischen und psychischen (Stressresistenz) Belastungen sämtlicher Trainingsszenarien wiederholt bewältigen zu können und alle gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs sowie zur Notwehr, zur Nothilfe und zum Notstand – hier unter zivil- und strafrechtlichen Gesichtspunkten und soweit in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf das Recht zur Notwehr verwiesen wird – beherrschen und in der Lage sein, diese auf Übungs- und Lebenssachverhalte sicher anwenden zu können.
Des Weiteren empfehlen wir, dass die Teilnehmenden mindestens über die notwendige Methoden- und Vermittlungskompetenz zur selbständigen Vermittlung komplexer praktischer Trainingsinhalte auf dem Niveau eines Übungsleiters-C (sportartübergreifender Breitensport) verfügen sollten.
Für Behörden
Speziell nach den Bedürfnissen und Anforderungen von Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden, die im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit mit Ordnungs- und Vollzugsaufgaben betraut sind, können wir individuelle Ausbildungskonzepte erstellen. Dabei können unsere Ausbilder auf Wunsch bundesweit In-House bei den Behörden zur Umsetzung der jeweils angeforderten Lehrgänge eingesetzt werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Ausbildungsangebot zukommen zu lassen.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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Tactical Consulting International GmbH
Graf-Adolf-Straße 18
40212 Düsseldorf
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Wir sind zertifiziert
EINSATZTRAINER*INNEN-TRAININGSPROGRAMM (E-TP)
⇒ des Ausbildungsmoduls „Taktisches Einsatztraining“
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Einsatztrainer*innen sind dafür verantwortlich, Bedienstete von Sicherheitsbehörden durch konzipierte Einsatztrainings darauf vorzubereiten, komplexe Einsatzsituationen bis hin zu lebensbedrohlichen Einsatzlagen zu bewältigen.
Dabei müssen die Einsatztrainer*innen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen.
Dieser ganzheitliche Ansatz muss die Verbindung und Automatisierung der Erarbeitung von Lösungsansätzen nach dem deeskalierenden Einsatzmodell, der rechtlichen Beurteilung des Übungssachverhaltes und des Erlernens, Umsetzens und Automatisierens der Eingriffs- und Eigensicherungstechniken unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigen.
Für Behörden bieten wir ein individuelles Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramm (E-TP) für Führungs- und Einsatzmittel (FEM) an. Dieses Programm können wir bundesweit Inhouse durchführen.
Unser Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramm (E-TP) besteht aus folgenden Lehrgängen:
– Einsatz des RedMan XP-Instruktor-Vollschutzanzuges (RedMan XP-IV)
– Einsatztrainer*in für Handfesselsystemen (HFS)
– Einsatztrainer*in für das Reizstoffsprühgerät (RSG)
– Einsatztrainer*in für den Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA)
– Einsatztrainer*in für den Einsatzmehrzweckstock, ausziehbar (EMS-A)
Diese Lehrgänge können individuell je nach Bedürfnissen der jeweiligen Behörde gebucht werden.
Zertifikate
Für jeden Lehrgang des „Einsatztrainer*innen-Trainingsprogramms (E-TP)“ erhalten die Teilnehmenden, ein Zertifikat über die Inhalte, die Dauer, das Datum und den Ort des Lehrgangs. Die Gültigkeit des Zertifikates ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren ist eine Re-Zertifizierung des/der jeweiligen Einsatztrainer*in notwendig.
Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial
Der Auftraggeber erhält von uns zu jedem Lehrgang, für den wir Einsatztrainer*innen innerhalb seiner Behörde fortbilden, ein Manual, Verlaufspläne, PowerPoint-Präsentationen sowie ggf. Prüfungsordnungen (die Prüfungsordnungen sind für die Durchführung der Lehrgänge „Umgang mit dem Einsatzstock kurz, ausziehbar (EKA)“ und „Umgang mit dem „Einsatzmehrzweckstock ausziehbar (EMS-A)“ für Anwender notwendig) zur späteren eigenständigen Durchführung der behördeninternen Trainings.
Durchführung von Qualitätskontrollen
Im Rahmen der Qualitätssicherung bieten wir Ihnen ebenfalls die Evaluierung der seitens Ihrer Einsatztrainer*innen durchgeführten Trainings an. Diese Qualitätsprüfungen sollen gewährleisten, dass Ihre Einsatztrainer*innen die Qualitätsstandards aus den jeweiligen Manualen und Verlaufsplänen zielführend umsetzen.
Teilnahmevoraussetzungen
Wegen des hohen Verletzungspotenzials, gerade beim Einsatz von sowie auch beim Training mit Führungs- und Einsatzmitteln (FEM), wie dem Reizstoffsprühgerät, den Handfesselsystemen und dem Schlagstock, ist ein sorgfältiger Umgang sowie regelmäßige fachspezifische Schulungen, unter strenger Beachtung der Unfallverhütung zwingend notwendig. Insofern raten wir dringend an, Bewerber, die als Einsatztrainer*innen fortgebildet und zertifiziert werden sollen, streng nach Eignung, Leistung und Befähigung auszuwählen.
Die Teilnehmenden müssen körperlich uneingeschränkt in der Lage sein, auf einem hohen Level die physischen und psychischen (Stressresistenz) Belastungen sämtlicher Trainingsszenarien wiederholt bewältigen zu können und alle gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) zur Anwendung des unmittelbaren Zwangs sowie zur Notwehr, zur Nothilfe und zum Notstand – hier unter zivil- und strafrechtlichen Gesichtspunkten und soweit in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf das Recht zur Notwehr verwiesen wird – beherrschen und in der Lage sein, diese auf Übungs- und Lebenssachverhalte sicher anwenden zu können.
Des Weiteren empfehlen wir, dass die Teilnehmenden mindestens über die notwendige Methoden- und Vermittlungskompetenz zur selbständigen Vermittlung komplexer praktischer Trainingsinhalte auf dem Niveau eines Übungsleiters-C (sportartübergreifender Breitensport) verfügen sollten.
Für Behörden
Speziell nach den Bedürfnissen und Anforderungen von Ordnungs- und Sonderordnungsbehörden, die im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit mit Ordnungs- und Vollzugsaufgaben betraut sind, können wir individuelle Ausbildungskonzepte erstellen. Dabei können unsere Ausbilder auf Wunsch bundesweit In-House bei den Behörden zur Umsetzung der jeweils angeforderten Lehrgänge eingesetzt werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Ausbildungsangebot zukommen zu lassen.
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