TRAINING
VERTEIDIGUNGSSCHIESSEN – AUFBAUPROGRAMM
⇒ für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen – gemäß §22 AWaffV
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Dieser Lehrgang baut auf die erlernten Fähigkeiten des Lehrgangs „Verteidigungsschießen – Grundprogramm“ auf. Eine besondere Bedeutung kommt der Vertiefung und Automatisierung der erlernten Schießtechniken aus dem Grundprogramm sowie der Verbesserung der Handlungskompetenz zu. Darüber hinaus werden den Teilnehmenden weitere Schießtechniken für Gefahrensituationen vermittelt, insbesondere das einhändige Schießen, der Wechsel der Schusswaffe von der starken zur schwachen Hand, das Schießen mit der Nichtschießhand (schwache Hand) sowie das Schießen aus der Deckung.
Anschließend durchlaufen die Teilnehmenden verschiedene Kombinationsübungen, in denen sie die erlernten Techniken und Fähigkeiten des Grund- und Aufbauprogramms umsetzen müssen. Der Lehrgang besteht somit aus einem größeren Teil praktischer Übungen.
Für unsere Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf erteilt worden ist.
Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken mit der Schusswaffe ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Nach diesem Grundsatz erfolgt Ihre Ausbildung.
Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 22 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Dauer
16 Unterrichtsstunden je 60 Minuten, verteilt auf 2 Tage.
Theoretische Inhalte
• Analyse verschiedener Gefahrensituationen
• Spezifika von Bedrohungs- und Gewaltsituationen
• Verhalten in Notsituationen
• Auswahl und Einsatz von Deckung
Praktische Inhalte
• Automatismen vertiefen aus dem Grundprogramm
• Verbesserung der Handlungsfähigkeit/-kompetenz;
• Beseitigung von verschiedenen Waffenstörungen
• Nachladen unter den Bedingungen des Verteidigungsschießens
• Einhändiges Schießen; Wechsel der Schusswaffe von der starken zur schwachen Hand
• Schießen mit der Nichtschießhand (schwache Hand)
• Schießen aus verschiedenen Positionen
• Schießen aus der Deckung
• Kombinationsübungen
Teilnahmebescheinigungen
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen – Aufbauprogramm gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden, unter der Voraussetzung der kompletten Anwesenheit sowie aktivem Mitwirkens an den praktischen Übungen im Lehrgang, eine Teilnahmebescheinigung über die Lehrgangsinhalte, Dauer, Datum und Ort des Lehrgangs.
Trainingsausrüstung
Wir sind nach internationalen Standards tätig und setzen während der Schulungen innovative Trainingsausrüstung ein, um ein realitätsnahes und sicheres Training zu ermöglichen, das den hohen Erwartungen und Anforderungen unserer Kunden gerecht wird.
In diesem Lehrgang werden den Teilnehmenden durch uns Schusswaffen, Trainingsrotwaffen (wir verfügen über die Waffenmodelle Glock 17 Gen5 MOS, Glock 19 Gen5 MOS Compact und Glock 45 Gen5 MOS Compact), elektronische Gehörschützer, Schutzbrillen, Waffen- und Magazinholster sowie ausreichend Munition bereitgestellt.
Lehrgangsgebühren: Auf Anfrage
Lehrgangsorte
Bitte entnehmen Sie die Lehrgangsorte unserem Terminkalender.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Für Behörden, Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können wir individuelle Schulungskonzepte ausarbeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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Verteidigungsschiessen – Aufbauprogramm
⇒ für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen – gemäß §22 AWaffV
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Dieser Lehrgang baut auf die erlernten Fähigkeiten des Lehrgangs „Verteidigungsschießen – Grundprogramm“ auf. Eine besondere Bedeutung kommt der Vertiefung und Automatisie-rung der erlernten Schießtechniken aus dem Grundprogramm sowie der Verbesserung der Handlungskompetenz zu. Darüber hinaus werden den Teilnehmenden weitere Schießtechni-ken für Gefahrensituationen vermittelt, insbesondere das einhändige Schießen, der Wechsel der Schusswaffe von der starken zur schwachen Hand, das Schießen mit der Nichtschießhand (schwache Hand) sowie das Schießen aus der Deckung.
Anschließend durchlaufen die Teilnehmenden verschiedene Kombinationsübungen, in denen sie die erlernten Techniken und Fähigkeiten des Grund- und Aufbauprogramms umsetzen müssen. Der Lehrgang besteht somit aus einem größeren Teil praktischer Übungen.
Für unsere Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf erteilt worden ist.
Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken mit der Schusswaffe ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Nach diesem Grundsatz erfolgt Ihre Ausbildung.
Rechtlicher Hinweis Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 22 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Dauer
16 Unterrichtsstunden je 60 Minuten, verteilt auf 2 Tage.
Theoretische Inhalte
• Analyse verschiedener Gefahrensituationen
• Spezifika von Bedrohungs- und Gewaltsituationen
• Verhalten in Notsituationen
• Auswahl und Einsatz von Deckung
Praktische Inhalte
• Automatismen vertiefen aus dem Grundprogramm
• Verbesserung der Handlungsfähigkeit/-kompetenz;
• Beseitigung von verschiedenen Waffenstörungen
• Nachladen unter den Bedingungen des Verteidigungsschießens
• Einhändiges Schießen; Wechsel der Schusswaffe von der starken zur schwachen Hand
• Schießen mit der Nichtschießhand (schwache Hand)
• Schießen aus verschiedenen Positionen
• Schießen aus der Deckung
• Kombinationsübungen
Teilnahmebescheinigungen
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen – Aufbauprogramm gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden, unter der Voraussetzung der kompletten Anwesenheit sowie aktivem Mitwirkens an den praktischen Übungen im Lehrgang, eine Teilnahmebescheinigung über die Lehrgangsinhalte, Dauer, Datum und Ort des Lehrgangs.
Trainingsausrüstung
Wir sind nach internationalen Standards tätig und setzen während der Schulungen innovative Trainingsausrüstung ein, um ein realitätsnahes und sicheres Training zu ermöglichen, das den hohen Erwartungen und Anforderungen unserer Kunden gerecht wird.
In diesem Lehrgang werden den Teilnehmenden durch uns Schusswaffen, Trainingsrotwaffen (wir verfügen über die Waffenmodelle Glock 17 Gen5 MOS, Glock 19 Gen5 MOS Compact und Glock 45 Gen5 MOS Compact), elektronische Gehörschützer, Schutzbrillen, Waffen- und Magazinholster sowie ausreichend Munition bereitgestellt.
Lehrgangsgebühr: Auf Anfrage
Für Behörden, Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können wir individuelle Schulungskonzepte ausarbeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Lehrgangsort
Lehrgangsort ist Düsseldorf.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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