TRAINING
VERTEIDIGUNGSSCHIESSEN – GRUNDPROGRAMM
⇒ für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen – gemäß §22 AWaffV
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Schießen zu Verteidigungszwecken unterscheidet sich wesentlich vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung in einer Stresssituation zu schießen oder nicht zu schießen –sowohl unter rechtlichen als auch taktischen Gesichtspunkten sowie bei unterschiedlichen Lichtbedingungen und der richtigen Einschätzung verschiedener Handlungsmöglichkeiten- erfordert ein intensives praxisnahorientiertes Training an der Schusswaffe.
Im vorliegenden Lehrgang werden den Teilnehmenden die Grundlagen des Verteidigungsschießens gelehrt. Absolventen dieses Kurses sollten dazu in der Lage sein, Angriffe gegen die eigene Person, unter dem verhältnismäßigen Einsatz der Schusswaffe, abzuwehren. Der Kurs fokussiert sich auf praktisches Training mit Schusswaffen. Ziel des vorliegenden Lehrgangs ist es, dass die Teilnehmenden unter möglichst praxisnahen Bedingungen den Gebrauch der Waffe, insbesondere für Fälle der Notwehr und Nothilfe, trainieren.
Für unsere Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf erteilt worden ist.
Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken mit der Schusswaffe ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Nach diesem Grundsatz erfolgt Ihre Ausbildung.
| Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 23 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Um Ihnen die Anmeldung für unsere Lehrgänge im Verteidigungsschießen zu erleichtern, stellen wir ein Infoschreiben zu den Zugangsvoraussetzungen gemäß § 23 AWaffV als Download bereit. Das Infoschreiben enthält alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Nachweisen, behördlichen Genehmigungen und Teilnahmebedingungen für die verschiedenen Personengruppen.
» Hier können Sie sich das Infoschreiben herunterladen und ausdrucken.
Dauer
16 Unterrichtsstunden je 60 Minuten, verteilt auf 2 Tage.
Theoretische Inhalte
• Rechtliche Inhalte
• Zahlen und Fakten zum Schusswaffengebrauch
• Gefahrenanalyse – Schaffung eines Gefahrenbewusstseins
• Auswirkungen von Stress und Angst in einer Gefahrensituation
Praktische Inhalte
• Schießtechniken in einer Notsituation
• Einsatz der Schusswaffe im Nahdistanzbereich
• Deutschüsse, Ziehen aus dem Holster und Schießen
• Nachladen unter den Bedingungen des Verteidigungsschießens
• Beseitigung von Waffenstörungen
• Kombinationsübungen
Teilnahmebescheinigungen
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen – Grundprogramm gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden, unter der Voraussetzung der kompletten Anwesenheit sowie aktivem Mitwirkens an den praktischen Übungen im Lehrgang, eine Teilnahmebescheinigung über die Lehrgangsinhalte, Dauer, Datum und Ort des Lehrgangs.
Trainingsausrüstung
Wir sind nach internationalen Standards tätig und setzen während der Schulungen innovative Trainingsausrüstung ein, um ein realitätsnahes und sicheres Training zu ermöglichen, das den hohen Erwartungen und Anforderungen unserer Kunden gerecht wird.
In diesem Lehrgang werden den Teilnehmenden durch uns Schusswaffen, Trainingsrotwaffen (wir verfügen über die Waffenmodelle Glock 17 Gen5 MOS, Glock 19 Gen5 MOS Compact und Glock 45 Gen5 MOS Compact), elektronische Gehörschützer, Schutzbrillen, Waffen- und Magazinholster sowie ausreichend Munition bereitgestellt.
Individuelles Training in kleinen Gruppen
Um eine optimale Lernatmosphäre zu gewährleisten, begrenzen wir die Teilnehmerzahl auf maximal 6 Personen pro Lehrgang. So können wir gezielt auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen eingehen und eine hohe Ausbildungsqualität sicherstellen. Gleichzeitig bieten wir Raum für persönliches Feedback, sicheres Üben und individuelle Betreuung.
Wir empfehlen eine zeitnahe Anmeldung, um sich einen Platz zu sichern und die Gelegenheit zu nutzen, von unserem hochwertigen Training zu profitieren.
Lehrgangskosten: 980 Euro
Für Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können gesonderte Angebote erstellt werden.
Lehrgangsorte
Bitte entnehmen Sie die Lehrgangsorte unserem Terminkalender.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Für Behörden, Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können wir individuelle Schulungskonzepte ausarbeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen..
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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» Warum diesen Lehrgang bei uns absolvieren?
Unser Grundprogramm „Verteidigungsschießen“ steht für Praxisnähe, Qualität und persönliche Betreuung. Alle Trainings finden in kleinen Gruppen statt – so profitieren Sie direkt vom Austausch mit erfahrenen Ausbildern, die über umfassende Einsatzerfahrung als Berufswaffenträger verfügen. Durch realitätsnahe Übungen und praxisorientiertes Training werden Sie optimal auf den Einsatz Ihrer Schusswaffe in Notwehr- und Nothilfesituationen vorbereitet.
Sie erwerben fundiertes Grundwissen durch die Vermittlung rechtlicher Grundlagen, durch Gefahrenanalyse und praxisorientiertes Schießtraining unter realistischen Bedingungen. Wir stellen Ihnen moderne Trainingswaffen, Schutzbrillen, Gehörschutz, Holster sowie ausreichend Munition zur Verfügung und sorgen so für ein sicheres und effektives Training.
Mit dieser Ausbildung legen Sie den Grundstein für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit der Schusswaffe unter realitätsnahen Bedingungen – fundiert und praxisnah.
| Zurück zu den Lehrgangsangeboten |
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Einsatztraining - GPEC 2026

Verteidigungsschiessen – Grundprogramm
⇒ für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen – gemäß §22 AWaffV
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Schießen zu Verteidigungszwecken unterscheidet sich wesentlich vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung in einer Stresssituation zu schießen oder nicht zu schießen –sowohl unter rechtlichen als auch taktischen Gesichtspunkten sowie bei unterschiedlichen Lichtbedingungen und der richtigen Einschätzung verschiedener Handlungsmöglichkeiten- erfordert ein intensives praxisnahorientiertes Training an der Schusswaffe.
Im vorliegenden Lehrgang werden den Teilnehmenden die Grundlagen des Verteidigungsschießens gelehrt. Absolventen dieses Kurses sollten dazu in der Lage sein, Angriffe gegen die eigene Person, unter dem verhältnismäßigen Einsatz der Schusswaffe, abzuwehren. Der Kurs fokussiert sich auf praktisches Training mit Schusswaffen. Ziel des vorliegenden Lehrgangs ist es, dass die Teilnehmenden unter möglichst praxisnahen Bedingungen den Gebrauch der Waffe, insbesondere für Fälle der Notwehr und Nothilfe, trainieren.
Für unsere Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf erteilt worden ist.
Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken mit der Schusswaffe ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Nach diesem Grundsatz erfolgt Ihre Ausbildung.
| Rechtlicher Hinweis Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 23 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Um Ihnen die Anmeldung für unsere Lehrgänge im Verteidigungsschießen zu erleichtern, stellen wir ein Infoschreiben zu den Zugangsvoraussetzungen gemäß § 23 AWaffV als Download bereit. Das Infoschreiben enthält alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Nachweisen, behördlichen Genehmigungen und Teilnahmebedingungen für die verschiedenen Personengruppen.
» Hier können Sie sich das Infoschreiben herunterladen und ausdrucken.
Dauer
16 Unterrichtsstunden je 60 Minuten, verteilt auf 2 Tage.
Theoretische Inhalte
• Rechtliche Inhalte
• Zahlen und Fakten zum Schusswaffengebrauch
• Gefahrenanalyse – Schaffung eines Gefahrenbewusstseins
• Auswirkungen von Stress und Angst in einer Gefahrensituation
Praktische Inhalte
• Schießtechniken in einer Notsituation
• Einsatz der Schusswaffe im Nahdistanzbereich
• Deutschüsse, Ziehen aus dem Holster und Schießen
• Beseitigung von Waffenstörungen
• Nachladen unter den Bedingungen des Verteidigungsschießens
• Kombinationsübungen
Teilnahmebescheinigungen
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen – Grundprogramm gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden, unter der Voraussetzung der kompletten Anwesenheit sowie aktivem Mitwirkens an den praktischen Übungen im Lehrgang, eine Teilnahmebescheinigung über die Lehrgangsinhalte, Dauer, Datum und Ort des Lehrgangs.
Trainingsausrüstung
Wir sind nach internationalen Standards tätig und setzen während der Schulungen innovative Trainingsausrüstung ein, um ein realitätsnahes und sicheres Training zu ermöglichen, das den hohen Erwartungen und Anforderungen unserer Kunden gerecht wird.
In diesem Lehrgang werden den Teilnehmenden durch uns Schusswaffen, Trainingsrotwaffen (wir verfügen über die Waffenmodelle Glock 17 Gen5 MOS, Glock 19 Gen5 MOS Compact und Glock 45 Gen5 MOS Compact), elektronische Gehörschützer, Schutzbrillen, Waffen- und Magazinholster sowie ausreichend Munition bereitgestellt.
Individuelles Training in kleinen Gruppen
Um eine optimale Lernatmosphäre zu gewährleisten, begrenzen wir die Teilnehmerzahl auf maximal 6 Personen pro Lehrgang. So können wir gezielt auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen eingehen und eine hohe Ausbildungsqualität sicherstellen. Gleichzeitig bieten wir Raum für persönliches Feedback, sicheres Üben und individuelle Betreuung.
Wir empfehlen eine zeitnahe Anmeldung, um sich einen Platz zu sichern und die Gelegenheit zu nutzen, von unserem hochwertigen Training zu profitieren.
Lehrgangskosten: 980 Euro
Für Behörden, Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können wir individuelle Schulungskonzepte ausarbeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Lehrgangsort
Lehrgangsort ist Düsseldorf.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
Warum diesen Lehrgang bei uns absolvieren?
Unser Grundprogramm „Verteidigungsschießen“ steht für Praxisnähe, Qualität und persönliche Betreuung. Alle Trainings finden in kleinen Gruppen statt – so profitieren Sie direkt vom Austausch mit erfahrenen Ausbildern, die über umfassende Einsatzerfahrung als Berufswaffenträger verfügen. Durch realitätsnahe Übungen und praxisorientiertes Training werden Sie optimal auf den Einsatz Ihrer Schusswaffe in Notwehr- und Nothilfesituationen vorbereitet.
Sie erwerben fundiertes Grundwissen durch die Vermittlung rechtlicher Grundlagen, durch Gefahrenanalyse und praxisorientiertes Schießtraining unter realistischen Bedingungen. Wir stellen Ihnen moderne Trainingswaffen, Schutzbrillen, Gehörschutz, Holster sowie ausreichend Munition zur Verfügung und sorgen so für ein sicheres und effektives Training.
Mit dieser Ausbildung legen Sie den Grundstein für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit der Schusswaffe unter realitätsnahen Bedingungen – fundiert und praxisnah.
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