TRAINING
VERTEIDIGUNGSSCHIESSEN – GRUNDPROGRAMM
⇒ für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen – gemäß §22 AWaffV
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Schießen zu Verteidigungszwecken unterscheidet sich wesentlich vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung in einer Stresssituation zu schießen oder nicht zu schießen –sowohl unter rechtlichen als auch taktischen Gesichtspunkten sowie bei unterschiedlichen Lichtbedingungen und der richtigen Einschätzung verschiedener Handlungsmöglichkeiten- erfordert ein intensives praxisnahorientiertes Training an der Schusswaffe.
Im vorliegenden Lehrgang werden den Teilnehmenden die Grundlagen des Verteidigungsschießens gelehrt. Absolventen dieses Kurses sollten dazu in der Lage sein, Angriffe gegen die eigene Person, unter dem verhältnismäßigen Einsatz der Schusswaffe, abzuwehren. Der Kurs fokussiert sich auf praktisches Training mit Schusswaffen. Ziel des vorliegenden Lehrgangs ist es, dass die Teilnehmenden unter möglichst praxisnahen Bedingungen den Gebrauch der Waffe, insbesondere für Fälle der Notwehr und Nothilfe, trainieren.
Für unsere Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf erteilt worden ist.
Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken mit der Schusswaffe ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Nach diesem Grundsatz erfolgt Ihre Ausbildung.
Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 22 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Dauer
16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, verteilt auf 2 Tage.
Theoretische Inhalte
• Rechtliche Inhalte
• Auswirkungen von Stress in einer Gefahrensituation
• Gefahrenanalyse
• Auswahl und Einsatz von Deckung
• Umgang mit Angst
• Zahlen und Fakten zu Notsituationen
Praktische Inhalte
• Schießtechniken in einer Notsituation
• Ziehen aus dem Holster und Schießen
• Wiedereinholstern der Waffe
• Schießen aus diversen Stellungen
• Schießen während der Bewegung und aus der Deckung
• Einsatz der Schusswaffe im Nahdistanzbereich
• Beseitigungen von Waffenstörungen
• Nachladen unter den Bedingungen des Verteidigungsschießens
Teilnahmebescheinigungen
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen – Grundprogramm gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden, unter der Voraussetzung der kompletten Anwesenheit sowie aktivem Mitwirkens an den praktischen Übungen im Lehrgang, eine Teilnahmebescheinigung über die Lehrgangsinhalte, Dauer, Datum und Ort des Lehrgangs.
Lehrgangsgebühren: Auf Anfrage
Für Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können gesonderte Angebote erstellt werden.
Lehrgangsorte
Bitte entnehmen Sie die Lehrgangsorte unserem Terminkalender.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Für Institutionen, Sicherheitsfirmen und Unternehmen können gesonderte Lehrgangstermine und Preise abgesprochen werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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Verteidigungsschiessen – Grundprogramm
⇒ für bewaffnetes Sicherheitspersonal und gefährdete Personen – gemäß §22 AWaffV
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Schießen zu Verteidigungszwecken unterscheidet sich wesentlich vom sportlichen Schießen. Die Entscheidung in einer Stresssituation zu schießen oder nicht zu schießen –sowohl unter rechtlichen als auch taktischen Gesichtspunkten sowie bei unterschiedlichen Lichtbedingungen und der richtigen Einschätzung verschiedener Handlungsmöglichkeiten- erfordert ein intensives praxisnahorientiertes Training an der Schusswaffe.
Im vorliegenden Lehrgang werden den Teilnehmenden die Grundlagen des Verteidigungsschießens gelehrt. Absolventen dieses Kurses sollten dazu in der Lage sein, Angriffe gegen die eigene Person, unter dem verhältnismäßigen Einsatz der Schusswaffe, abzuwehren. Der Kurs fokussiert sich auf praktisches Training mit Schusswaffen. Ziel des vorliegenden Lehrgangs ist es, dass die Teilnehmenden unter möglichst praxisnahen Bedingungen den Gebrauch der Waffe, insbesondere für Fälle der Notwehr und Nothilfe, trainieren.
Für unsere Lehrgänge zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen verfügen wir über eine Gestattung, die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf erteilt worden ist.
Training mit dem Ziel der Automatisierung effizienter Verteidigungstechniken mit der Schusswaffe ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Nach diesem Grundsatz erfolgt Ihre Ausbildung.
Rechtlicher Hinweis Gemäß § 7 Abs. 1 AWaffV sind im Schießsport die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22 WaffG) verboten. Die Veranstaltung der im Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten. Gemäß § 9 Abs.1 Satz 2 b) AWaffV ist auf einer Schießstätte unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 1 Satz 1 WaffG) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis nur zulässig, wenn geschossen wird im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§22 WaffG). Unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§27 Abs. 7 Satz 1 WaffG) sind gemäß § 22 Abs. 1 AWaffV im Lehrgang „Verteidigungsschießen“ Schießübungen insbesondere die Verwendung solcher Hindernisse und Übungsbauten nicht zulässig, die der Übung über den Zweck der Verteidigung der eigenen Person oder Dritter hinaus einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter verleihen. Allerdings ist die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, gestattet. Laut Verordnungsbegründung ist die Übung solcher Fertigkeiten von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt. Die Teilnahmeberechtigung zum Lehrgang „Verteidigungsschießen“ ist in § 23 AWaffV geregelt. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 23 Abs. 1 AWAffV dürfen zur Teilnahme am Lehrgang Verteidigungsschießen nur Personen zugelassen werden, die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Abs. 2 erteilt worden ist.
Gemäß § 22 Abs. 2 AWAffV kann die zuständige Behörde Inhabern einer für Kurzwaffe ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 WaffG persönlich gefährdet sind, die Teilnahme am Lehrgang oder Schießübungen der im § 22 AWaffV genannten Art gestatten.
Demzufolge sind wir verpflichtet, uns vor Teilnahme jedes Teilnehmenden vom Vorliegen der im Satz 1 und 2 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
Dauer
16 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, verteilt auf 2 Tage.
Theoretische Inhalte
• Rechtliche Inhalte
• Auswirkungen von Stress in einer Gefahrensituation
• Gefahrenanalyse
• Auswahl und Einsatz von Deckung
• Umgang mit Angst
• Zahlen und Fakten zu Notsituationen
Praktische Inhalte
• Schießtechniken in einer Notsituation
• Ziehen aus dem Holster und Schießen
• Wiedereinholstern der Waffe
• Schießen aus diversen Stellungen
• Schießen während der Bewegung und aus der Deckung
• Einsatz der Schusswaffe im Nahdistanzbereich
• Beseitigungen von Waffenstörungen
• Nachladen unter den Bedingungen des Verteidigungsschießens
Teilnahmebescheinigungen
Für den Lehrgang „Verteidigungsschießen – Grundprogramm gemäß §22 AWaffV“ erhalten die Teilnehmenden, unter der Voraussetzung der kompletten Anwesenheit sowie aktivem Mitwirkens an den praktischen Übungen im Lehrgang, eine Teilnahmebescheinigung über die Lehrgangsinhalte, Dauer, Datum und Ort des Lehrgangs.
Lehrgangsgebühr: Auf Anfrage
Für Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können gesonderte Angebote erstellt werden.
Lehrgangsort
Lehrgangsort ist Düsseldorf.
Nächste Lehrgangstermine
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