TRAINING
STAATLICH ANERKANNTE WAFFENSACHKUNDEAUSBILDUNG
⇒ mit anschließender Prüfung gemäß §7 WaffG
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In verschiedenen Bereichen der Sicherheitsbranche verrichten Waffenträger ihren Dienst. Wenn Sie im Geld- und Werttransport, im bewaffneten Objektschutz oder in anderen Bereichen eingesetzt werden möchten, in denen Sie dienstlich eine Schusswaffe führen müssen, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen.
Unter anderem müssen Sie eine staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG erfolgreich abgelegt haben.
Für Berufswaffenträger (§28 WaffG), Sportschützen (§14 WaffG) sowie gefährdete Personen (§19 WaffG) bieten wir eine theoretische und fachpraktische Waffensachkundeausbildung mit einer anschließenden staatlich anerkannten Prüfung an.
Sie profitieren von einer professionellen und fundierten Waffensachkundeausbildung an Schusswaffen.
Unsere Lehrgänge zur Vermittlung und Prüfung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition gemäß §7 WaffG vom 11.10.2002 (BGI S 3970) sind gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV bundesweit staatlich anerkannt. Unsere Akkreditierung als anerkannter Ausbildungs- und Prüfungsträger gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV erfolgte durch das Polizeipräsidium Düsseldorf.
Die Waffensachkundeprüfung Die Durchführung der Sachkundeprüfung erfolgt am letzten Tag des Lehrgangs auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Abs.1 WaffG und der §§ 1-3 der AWaffV. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen (schriftliche und mündliche Prüfung) und einem praktischen Teil. |
Zielgruppe / Zugangsvoraussetzungen
Sicherheitsmitarbeiter, die in den Bereichen “bewaffneter Geld- und Werttransport” oder “bewaffneter Personen- und Objektschutz” (oder sonstigen Bereichen des Sicherheitsgewerbes, in denen ein Führen von Schusswaffen erforderlich ist) tätig werden möchten; Bewachungsgewerbetreibende, die in eigener Person oder für ihr Unternehmen einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte beantragen möchten; besonders gefährdete Personen; Sportschützen.
Dauer
40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, verteilt auf 5 Tage.
Theoretische Inhalte
• Grundlagen des Waffenrechts für Kurz- und Langwaffen
• Kennzeichnungen
• Ballistik für Kurz- und Langwaffen
• Munition und Geschossarten für Kurz- und Langwaffen
• Waffenrechtliche und waffentechnische Begriffe für Kurz- und Langwaffen
• Waffenrechtliche Erlaubnisse
• Besonderheiten im Bewachungsgewerbe
• Waffenkunde nach DGUV Vorschrift 23
• Verbotene Waffen
• Sprengstoffgesetz
• Aufbewahrung von Waffen und Munition für Kurz- und Langwaffen
• Rechtliche Grundlagen (Notwehr / Nothilfe)
Praktische Inhalte
• Sicherheitsbestimmungen auf der Schießanlage
• Praktisches Schießen mit Pistole und Revolver
Lehrgangsgebühren: 500 Euro
Für Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können gesonderte Angebote erstellt werden.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, dass mittels eines Bildungsschecks des Landes NRW, die Hälfte der Lehrgangskosten übernommen werden.
Bildungsurlaub NRW
Für die Teilnahme am vorliegenden Lehrgang haben Beschäftigte im Land Nordrhein-Westfalen einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW regelt den Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr.
Lehrgangsorte
Bitte entnehmen Sie die Lehrgangsorte unserem Terminkalender.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Für Institutionen, Sicherheitsfirmen und Unternehmen können gesonderte Lehrgangstermine und Preise abgesprochen werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen zu lassen.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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Staatlich anerkannte Waffensachkundeausbildung
⇒ mit anschließender Prüfung gemäß §7 WaffG
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In verschiedenen Bereichen der Sicherheitsbranche verrichten Waffenträger ihren Dienst. Wenn Sie im Geld- und Werttransport, im bewaffneten Objektschutz oder in anderen Bereichen eingesetzt werden möchten, in denen Sie dienstlich eine Schusswaffe führen müssen, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen.
Unter anderem müssen Sie eine staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG erfolgreich abgelegt haben.
Für Berufswaffenträger (§28 WaffG), Sportschützen (§14 WaffG) sowie gefährdete Personen (§19 WaffG) bieten wir eine theoretische und fachpraktische Waffensachkundeausbildung mit einer anschließenden staatlich anerkannten Prüfung an.
Sie profitieren von einer professionellen und fundierten Waffensachkundeausbildung an Schusswaffen.
Unsere Lehrgänge zur Vermittlung und Prüfung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition gemäß §7 WaffG vom 11.10.2002 (BGI S 3970) sind gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV bundesweit staatlich anerkannt. Unsere Akkreditierung als anerkannter Ausbildungs- und Prüfungsträger gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV erfolgte durch das Polizeipräsidium Düsseldorf.
Die Durchführung der Sachkundeprüfung erfolgt am letzten Tag des Lehrgangs auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Abs.1 WaffG und der §§ 1-3 der AWaffV. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen (schriftliche und mündliche Prüfung) und einem praktischen Teil.
Die Waffensachkundeprüfung Die Durchführung der Sachkundeprüfung erfolgt am letzten Tag des Lehrgangs auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Abs.1 WaffG und der §§ 1-3 der AWaffV. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen (schriftliche und mündliche Prüfung) und einem praktischen Teil. |
Zielgruppe
Sicherheitsmitarbeiter, die in den Bereichen “bewaffneter Geld- und Werttransport” oder “bewaffneter Personen- und Objektschutz” (oder sonstigen Bereichen des Sicherheitsgewerbes, in denen ein Führen von Schusswaffen erforderlich ist) tätig werden möchten; Bewachungsgewerbetreibende, die in eigener Person oder für ihr Unternehmen einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte beantragen möchten; besonders gefährdete Personen; Sportschützen.
Dauer
40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten, verteilt auf 5 Tage.
Theoretische Inhalte
• Grundlagen des Waffenrechts für Kurz- und Langwaffen
• Kennzeichnungen
• Ballistik für Kurz- und Langwaffen
• Munition und Geschossarten für Kurz- und Langwaffen
• Waffenrechtliche und waffentechnische Begriffe für Kurz- und Langwaffen
• Waffenrechtliche Erlaubnisse
• Besonderheiten im Bewachungsgewerbe
• Waffenkunde nach DGUV Vorschrift 23
• Verbotene Waffen
• Sprengstoffgesetz
• Aufbewahrung von Waffen und Munition für Kurz- und Langwaffen
• Rechtliche Grundlagen (Notwehr / Nothilfe)
Praktische Inhalte
• Sicherheitsbestimmungen auf der Schießanlage
• Praktisches Schießen mit Pistole und Revolver
Lehrgangsgebühren: 500 Euro.
Für Sicherheitsfirmen und Abteilungen der Konzernsicherheit von Unternehmen können gesonderte Angebote erstellt werden.
Förderung
Es besteht die Möglichkeit, dass mittels eines Bildungsschecks des Landes NRW, die Hälfte der Lehrgangskosten übernommen werden.
Bildungsurlaub NRW
Für die Teilnahme am vorliegenden Lehrgang haben Beschäftigte im Land Nordrhein-Westfalen einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW regelt den Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr.
Lehrgangsort
Lehrgangsort ist Düsseldorf.
Nächste Lehrgangstermine
Hier können Sie sich über die nächsten Lehrgangstermine informieren.
Download
Hier können Sie sich die Lehrgangsbeschreibung herunterladen und ausdrucken.
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